Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach BaustellV und TRGS524
Leistungen der Ausführungsphase (BaustellV, § 3) und TRGS524 (ehemals BGR128)
Die gbm betreut seit über 15 Jahren sämtliche genehmigungsrelevante Teilaspekte im Zusammenhang mit der Erstellung der Unterlagen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nach Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere § 4 – Planung und Gestaltung sicherer Arbeiten, je nach Anforderung des Vorhabensträgers. Die Unterlagen gehen in die Planung, die Genehmigung und die Ausschreibung von Bauvorhaben ein. Die gbm besitzt Referenzen für Bauvorhaben des Erd-, Tunnel-, Gleis- und Konstruktiven Ingenieurbaus.
Die gbm betreut ebenfalls Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS524 (ehemals BGR128). Hierbei werden die Arbeits- und Sicherheitspläne konzeptioniert, i.d.R. als Beilage für die Ausschreibungsunterlagen.


Leistungen der Ausführungsphase (BaustellV, § 3) und TRGS524 (ehemals BGR128)
Im Rahmen der Bauausführung koordiniert die gbm die beteiligten Unternehmen im Sinne der BaustellV in der Örtlichkeit. Die gbm besitzt hierbei Referenzen für Bauvorhaben des Erd-, Tunnel-, Gleis- und Konstruktiven Ingenieurbaus.
Die gbm betreut ebenfalls Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS524 (ehemals BGR128), oftmals in Verbindung mit den SiGeKo-Leistungen eines Bauvorhabens.


